6. Gewährleistung
Die Safety – Step GmbH gewährleistet, dass die
gelieferte Ware zum Zeitpunkt des
Gefahrübergangs frei von Fabrikations- und
Lagerschäden ist.
Für Schäden, die durch fehlerhafte Montage,
Unfall, unsachgemäße Bedienung sowie bei
Reparaturen durch nicht von der Safety – Step
GmbH autorisierte Techniker entstanden sind,
wird keine Gewährleistung übernommen.
Gleiches gilt, wenn Schäden durch Nichtbeachtung
der vom Hersteller angegebenen Bedienungshinweise
und Richtlinien beim Gebrauch
oder bei der Bedienung entstehen. Die Gewährleistung
erlischt ferner bei Verwendung von herstellerfremden
Werkteilen oder Zubehören: bei
Verwendung einzelner Komponenten fremder
Herkunft erlischt die Gewährleistung auch für den
der jeweiligen Einrichtung.
Weist die gelieferte Ware Mängel auf oder wird sie
innerhalb der Gewährleistungsfrist durch
Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft,
leistet die Safety – Step GmbH nach seiner Wahl
unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche
des Kunden Ersatz oder bessert
nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
Scheitert die Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung
im Wiederholungsfall und sind dem
Kunden weitere Nachbesserungen und / oder
Ersatzlieferungen unzumutbar, ist er berechtigt,
durch schriftliche Erklärung vom Vertrag
zurückzutreten oder zu mindern. Weitergehende
Ansprüche sind nur unter den Voraussetzungen
dieser Bestimmungen möglich. Die
Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate, sie
beginnt mit dem Datum der Lieferung. Alle
weiteren Ansprüche auf Ersatz eines unmittelbaren
oder mittelbaren Schadens, insbesondere
Folgeschäden wirtschaftlicher Art, sind
ausdrücklich ausgeschlossen. Ebenfalls
ausgeschlossen sind insbesondere Schadensersatzansprüche
aus Unmöglichkeit der Leistung,
wegen Nichterfüllung aus positiver
Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß
und aus unerlaubter Handlung, es
sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursacht. Die vorstehenden
Gewährleistungsbestimmungen gelten nicht für
Gebrauchtgeräte, die von der
Safety – Step GmbH unter Ausschluß jeglicher
Gewährleistung geliefert werden. Kosten, die
durch unbegründete Mängelrügen anfallen, sind
vom Kunden zu erstatten,
7. Mängelrügen
Offensichtliche Mängel sind der Safety – Step
GmbH unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb
von zwei Wochen nach Lieferung, schriftlich
mitzuteilen. Im Übrigen gelten, insbesondere im
Verhältnis zu Vollkaufleuten, die gesetzlichen
Bestimmungen. Die mangelhaften Gegenstände
sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt
der Feststellung des Mangels befinden, zur
Besichtigung durch die Safety – Step GmbH
bereit zu halten. Ein Verstoß gegen die
vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede
Gewährleistungsansprüche gegenüber der Safety
– Step GmbH aus.
8. Zahlungsbedingungen
Rechnungen von der Safety – Step GmbH sind
innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum netto
zahlbar.
Bei Zahlungsverzug sind vom Kunden bankübliche
Verzugszinsen zu bezahlen. Die Safety –
Step GmbH ist im Falle des Zahlungsverzugs
ferner berechtigt, Lieferungen aus anderen
Bestellungen des Kunden zurückzuhalten sowie
sämtliche gegen den Kunden gerichtete Ansprüche
fällig zu stellen.
Die Ablehnung von Wechseln oder Schecks
behält sich die Safety – Step GmbH ausdrücklich
vor, eine Annahme erfolgt stets nur
zahlungshalber. Diskont und Wechselspesen
gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort zur
Zahlung fällig. Eine Aufrechnung mit Gegenforderung
und / oder Abzüge jeder Art gegen Forderungen
von der Safety – Step GmbH sind nur
zulässig, soweit die Gegenforderung von der
Safety – Step GmbH unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt ist. Zahlungen sind direkt
an die Safety – Step GmbH zu leisten. Vertreter
ohne Inkassovollmacht sind nicht zum
Zahlungsempfang berechtigt.
9. Gerichtsstand u. Erfüllungsort
Für diese Geschäftsbedingungen und die
gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der
Safety – Step GmbH und dem Kunden gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Im Geschäftsverkehr mit Vollkaufleuten sowie
mit Kunden, die keinen Geschäfts- oder Wohnsitz
im Inland haben, sowie mit juristischen Personen
des öffentlichen Rechts und öffentlich
rechtlichen Sondervermögen ist Erfüllungsort
und Gerichtsstand für alle wechselseitigen
Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis und alle
sich aus diesem unmittelbar oder mittelbar
ergebenden Streitigkeiten der Firmensitz der
Safety – Step GmbH.
10. Schlußbestimmungen
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen
oder eine Bestimmung im Rahmen
sonstiger Vereinbarungen nichtig oder unwirksam
sein oder werden, so wird hierdurch die
Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder
Vereinbarungen sowie die der allgemeinen
Geschäftsbedingungen als Ganzes nicht berührt.
An Stelle der unwirksamen und / oder nichtigen
Bestimmungen gelten in diesem Fall die
gesetzlichen Bestimmungen.